Evangelisch am Melibokus - Kirche gestalten – aber wie?

Kürzlich wurde in den Gemeindebriefen in Zwingenberg, Hähnlein und Alsbach von den Schwierigkeiten in den Gebäudefragen berichtet. Seit unserer gemeinsamen Sitzung im Februar nähern sich die Gemeinden aber einer Lösung an.

In einer anderen Frage sind wir uns aber inzwischen einig geworden.

Im Zuge des Reformprozesses EKHN2030 stellen sich viele Gemeinden die Frage, wie sie in Zukunft gemeinsam Kirche gestalten möchten. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) bietet dafür drei verschiedene Modelle an, wie Gemeinden sich strukturell und rechtlich verbinden können: die Gesamtkirchengemeinde, der Gemeindezusammenschluss und die Arbeitsgemeinschaft.

Doch was unterscheidet diese Formen eigentlich voneinander?
Beim Gemeindezusammenschluss (Fusion) handelt es sich um eine vollständige Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einer einzigen neuen Kirchengemeinde. Diese neue Gemeinde wird eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand, einem gemeinsamen Haushalt und zentraler Verantwortung für Personal und Gebäude. Die bisher bestehenden Kirchengemeinden gehen dabei vollständig in der neuen Gemeinde auf. Es gibt also keine einzelnen Kirchenvorstände oder eigenständige Haushalte mehr – die neue Gemeinde ist eine einzige, gemeinsame Einheit. Damit verbunden ist eine klare Struktur und eine Vereinfachung vieler Entscheidungswege. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass die bisherigen Gemeinden ihre rechtliche Selbstständigkeit vollständig aufgeben.

Die Arbeitsgemeinschaft schließlich ist die lockerste Form der Zusammenarbeit. Wir haben Erfahrung mit dieser Form aus dem Evangelischen Gemeindenetz Nördliche Bergstraße (EGNB). Hier arbeiten eigenständige Kirchengemeinden (etwa Oberbeerbach, Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg) in bestimmten Bereichen verbindlich zusammen, etwa bei der Nutzung von Personal oder Gebäuden. Jede Gemeinde bleibt vollständig selbstständig mit eigenem Kirchenvorstand, Haushalt und Vermögen. Die Kooperation erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung und wird durch einen sogenannten geschäftsführenden Ausschuss koordiniert. Dieses Modell bietet viel Flexibilität und eignet sich besonders für Gemeinden, die ihre Eigenständigkeit betonen, aber dennoch im Alltag stärker kooperieren möchten. Wir haben für uns festgestellt, dass diese Form der Zusammenarbeit zu einem erhöhten Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand führt und zu wenige Vorteile etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen bietet.

Was Eigenständigkeit oder Verbundenheit der einzelnen Gemeinden angeht, liegt das Modell der Gesamtkirchengemeinde zwischen den oben genannten. Hier schließen sich unsere Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen Gesamtkirchengemeinde zusammen, behalten dabei jedoch ihre rechtliche Eigenständigkeit. Die Ortskirchengemeinden existieren also weiterhin, mit ihrem eigenen Profil und ihrer örtlichen Prägung. Die Leitung liegt bei einem gemeinsamen Gesamtkirchenvorstand, der über die Belange der Gesamtkirchengemeinde entscheidet. Finanzen, Personal und Verwaltung werden zentral organisiert, um Synergien zu nutzen und Ressourcen effizient einzusetzen. Das Eigentum an Gebäuden oder Grundstücken bleibt bei den jeweiligen Ortskirchengemeinden. Dieses Modell verbindet die Vorteile gemeinsamer Verantwortung mit dem Erhalt lokaler Identität.

Die drei Kirchenvorstände aus Zwingenberg, Hähnlein und Alsbach haben sich mehrheitlich für eine Gesamtkirchengemeinde entschieden. Derzeit arbeiten wir, die Steuerungsgruppe, daran, die Satzung und Geschäftsordnung auszugestalten. Wir haben dabei die Absicht erklärt, möglichst vieles in einem Vorstand der Gesamtkirchengemeinde oder zentral durch Ausschüsse bearbeiten und beschließen zu lassen und eher die Gemeinsamkeiten der Kirchengemeinden zu betonen als deren Eigenständigkeit. Wir glauben, dass wir so besser zu einer Nachbarschaft zusammenwachsen und bessere Angebote an unsere Gemeindeglieder machen können, als wenn jede Gemeinde ihre eigenen Süppchen kocht. Trotzdem werden wir Ortsausschüsse einrichten, die auf Belange der einzelnen Kirchengemeinden eingehen können und sollen. Den Kirchenvorstand werden wir in einer Bezirkswahl bestimmen, das heißt, dass jede Gemeinde ihre Kirchenvorstandsmitglieder wählt und in den Kirchenvorstand entsendet.

Wir glauben, dass wir mit der Zusammenarbeitsform der Gesamtkirchengemeinde die Grundlage für ein Zusammenwachsen in der Nachbarschaft legen und trotzdem die Möglichkeiten haben, ortsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

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